BEZAHLEN FÜR EINE BESICHTIGUNG?  rittler 8. Februar 2023

BEZAHLEN FÜR EINE BESICHTIGUNG? 

Ich werde als Immobilienmaklerin sehr häufig mit den skurrilsten Praktiken einiger meiner Kollegen konfrontiert und von einer dieser, möchte ich ihnen unbedingt erzählen, weil ich sie so ungeheuerlich finde. Ich möchte Ihnen dies als kleine Geschichte erzählen, in der Hoffnung, dass sie diese Lesen, bevor Ihnen so etwas wiederfährt. Ich bin keine Rechtsanwältin und auch keine Bürgeranwältin und kann Ihnen dies somit nicht als juristischen Rat mitgeben. 

Nehmen wir einmal an, Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie, wie einer Wohnung oder einem Haus. In der heutigen Zeit werden Sie sicher auch im Internet, auf einer Immobilienplattform suchen und auch fündig werden. Die Auswahl ist groß und da es Ihr neues Zuhause sein soll, dass Sie suchen, werden Sie sicher das Objekt, eben die Wohnung oder das Haus besichtigen wollen, dass sie interessant finden. So werden Sie den Makler des Objekts kontaktieren und einen Termin vereinbaren. 
Sie stehen zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Ort in freudiger Erwartung auf Ihr neues Zuhause. Der Makler kommt und offenbart Ihnen keine erfreulichen Neuigkeiten: 

Die Wohnungsbesichtigung findet nur statt, wenn Sie € 150,- zahlen 

oder 

Ich lasse Sie nur in das Haus, wenn Sie mir € 350,- für die Besichtigung zahlen. Falls Sie dann das Haus nicht kaufen möchten, sind dann noch € 1.000,- für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu bezahlen 

Ich hoffe, sie werden nie in eine solche Situation kommen und mussten sich darüber auch noch nicht ärgern. Und leider wenn, dann sind sie nicht, die oder der Einzige😊 Wahrscheinlich haben Sie nicht einmal einen Beleg für die gezahlte Summe erhalten. Lassen Sie sich auch nicht auf die Argumentation ein, dass Sie den bezahlten Betrag bei der Provision abgezogen bekommen. Leider gibt es viele schwarze Schafe! 

Was Sie wissen müssen: 

Ein Immobilienmakler darf nur bei rechtswirksamem Zustandekommen eines Geschäfts (Mietvertrag, Kaufvertrag etc.) eine Provision verlangen. Geld für Besichtigungen, Anfahrtskosten, Unannehmlichkeiten sind illegal (ein Verstoß gegen das Maklergesetz)! 

Wenn ein Makler eine Besichtigung damit beginnt von Ihnen Geld zu verlangen, dann suchen Sie schnell das Weite. So bleibt Ihnen viel erspart, auch wenn es das vermeintlich neue Zuhause von Ihnen gewesen wäre. Nicht selten vermitteln mehre Immobilienmakler dasselbe Objekt. Also geben Sie es noch einmal in der Suchfunktion auf einer anderen Immobilienplattform ein und ich wünsche Ihnen, sie kommen über einen seriösen Makler zu ihrem neuen Zuhause. 

Schreiben Sie mir Ihre skurrilsten Erlebnisse mit Immobilienmaklern oder wenn Sie Tipps benötigen, dann einfach melden simone@kaufdeinhaus.at